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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91   

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https://dejure.org/1991,1053
VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91 (https://dejure.org/1991,1053)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 (https://dejure.org/1991,1053)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1991 - 9 S 1227/91 (https://dejure.org/1991,1053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch - Zuständigkeit des Regierungspräsidenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2366
  • NVwZ 1991, 1105 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91
    Auch wenn die Ruhensanordnung als solche keine Ahndung eines Verhaltens des betroffenen Arztes in der Vergangenheit erlaubt, sondern nur rechtmäßig ist, wenn sie erforderlich ist, um künftige Gefahren für die von ihr geschützten Rechtsgüter auszuschließen, verlangt die Intensität des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf die Frage, ob Gründe vorliegen, die ein Zuwarten bis zur Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens ausschließen, eine Gesamtwürdigung der Einzelfallumstände und insbesondere die Prüfung, ob die weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten läßt (z.B. BVerfG, Beschluß vom 2.3.1977, BVerfGE 44, 105, 121).

    Bei Ausübung ihres Ermessens hat die Behörde allerdings zu beachten, daß das Ruhen der Approbation nicht eine bloße Einschränkung der Berufsausübung, sondern ein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl ist, der nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist, denn die freie Berufswahl umfaßt nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern auch darüber, ob und wie lange der Beruf fortgesetzt werden soll (BVerfG, Beschluß vom 2.3.1977, a.a.O. S. 117).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91
    b) Jedoch ist die sofortige Vollziehung unter dem rechtlichen Aspekt der Berufsunwürdigkeit erforderlich, den das Landgericht nicht zu berücksichtigen hatte, so daß auch eine Bindung der Verwaltungsgerichte an seine Entscheidung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, BVerwGE 15, 282, 287).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91
    Mit all dem vereinbar ist nur eine Handhabung der Anordnungsbefugnis, die erst bei einer hohen Wahrscheinlichkeit einsetzt, daß der betroffene Arzt die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat (vgl. in diesem Sinne auch OVG Münster, Beschluß vom 6.6.1988, MedR 1989, 44).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91
    Es ist Aufgabe der um vorläufigen Rechtsschutz ersuchten Verwaltungsgerichte, eine eigenständige Prognose der konkreten Drittgefährdung anzustellen (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Mithin muss die Behörde eine Ruhensanordnung ständig unter Kontrolle halten und im Falle eines nachträglichen Rechtswidrigwerdens unverzüglich von Amts wegen aufheben vgl. dazu u.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366, und VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

    Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366 - im konkreten Fall war zum Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung die Hauptverhandlung in der Strafsache vor dem Landgericht ausgesetzt, weil die Einholung eines weiteren (zeitraubenden) Sachverständigengutachtens angeordnet worden war; das VG Stuttgart hat für die Ruhensanordnung nach Einleitung des Strafverfahrens "eine große Wahrscheinlichkeit für die strafgerichtliche Verurteilung des betroffenen Arztes" gefordert, die gegeben sei, wenn "seine Täterschaft mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist"; im gegebenen Fall war der betreffende Arzt erstinstanzlich vom Amtsgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen in Tateinheit mit einem Fall der Beleidigung verurteilt worden, wobei das VG Stuttgart davon überzeugt war, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Bestand haben werde, vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 16.8.1999 - 4 K 2115/99 -, MedR 2000, 142 sowie Leitsatz, dokumentiert bei Juris.

    Vielmehr sind deren Kernaussagen überzeugend vgl. dazu, dass die Einholung eines weiteren, auch zeitraubenden Gutachtens im Strafverfahren der Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zumindest nicht ohne Weiteres entgegensteht, VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366; von daher kommt dem von den Strafverteidigern des Klägers beim Schwurgericht eingereichten Schriftsatz vom 19.4.2004 im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Ruhensanordnung letztlich keine durchschlagende Bedeutung zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366; Senatsbeschl. v. 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -, NVwZ-RR 1995, 174, 175, v. 01.09.2004 - 10 S 1647/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Ob die Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, 2366; Senatsbeschlüsse vom 09.08.1994 - 10 S 1767/94 - NVwZ-RR 1995, 174; sowie vom 01.09.2004 - 10 S 1647/04 -).
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